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Wer das Vorrecht an einem freien Parkplatz hat, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. In einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. "Unmittelbar" heißt, dass man sich zumindest mit dem vorderen Teil des Autos in gleicher Höhe mit der in seiner Richtung liegenden Parklücke befindet. Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, dass zunächst an der Parklücke vorbeigefahren wird, um beispielsweise rückwärts einzuparken. Der Mitbewerber genießt keinen Vorrang, weil er vorwärts fährt oder schneller war.
Quelle: Rheinische Post
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