Gefahrgut
Johannes SeegerIhr Ansprechpartner für Gefahrgutaus- und -weiterbildung 0365 35103
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein.
Die ADR-Bescheinigung wird von der zuständigen IHK für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die abschließende Prüfung bestanden hat.
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Modul 8 - Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs
Modul 9 - Gefahrgutfahrerschulung Fortbildung
Modul 10 - Gefahrgutfahrerschulung Aufbaukurse TankModul 11 - Gefahrgutfahrerschulung Aufbaukurse Klasse 1
Modul 12 - Gefahrgutfahrerschulung Aufbaukurse Klasse 7
Modul 13 - Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern
Seminar 19 - Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten
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Johannes Seeger