Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Ausbildungs-, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Fischer Academy GmbH (nachfolgend: „FA“)

O. Vorbemerkungen

(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der FA und dem Teilnehmer (TN) und sämtliche Veranstaltungen der FA, auch die, die nicht im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, der Textform.

1. Grundlagen

(1) Die Lehrkräfte und Dozenten der FA vermitteln dem TN die vorgeschriebenen Lehrinhalte. Die Aus- und Weiterbildung erfolgt nach den aktuell jeweils gültigen Gesetzen (z. B. FahrLG, BKrFQG) und den dazu erlassenen Verordnungen.

(2) Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der FA die Entgelte der FA maßgeblich, die durch den nach § 32FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die FA bei Fortsetzung hinzuweisen.

(3) Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der TN die notwendigen körperlichen, geistigen oder gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der FA Ziffer 4 anzuwenden.

2. Anmeldung zum Seminar/ Lehrgang

Eine Anmeldung kann schriftlich oder per Telefax (Verbindliche Anmeldeerklärung) oder per E-Mail oder durch das Internet- Anmeldeformular vorgenommen werden. Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim TN gilt der Vertrag als abgeschlossen. Geht dem TN die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die FA nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

3. Teilnehmerpflichten

(1) Hausordnung

Der TN erhält zu Seminarbeginn eine Einweisung in die Hausordnung der FA, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist. Der TN ist auch verpflichtet die am jeweiligen Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Der TN hat den Anweisungen des Lehrpersonals, als auch denen der Honorardozenten Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was den geregelten Unterrichtsablauf beeinträchtigt. Bei längeren Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen ist der TN verpflichtet regelmäßig und während der Unterrichtszeiten anwesend zu sein und dies mit seiner Unterschrift auf der Anwesenheitsliste zu bestätigen. Die Verpflichtung regelmäßig an Seminaren teilzunehmen gilt insoweit keine unverschuldeten schwerwiegenden Gründe des TN entgegenstehen.

(2) Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist

Kann der TN eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die FA unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (bis 18 Uhr) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die FA berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom TN nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von 100% des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Im Falle von Krankheit oder Unfall des TN, ist die FA (ebenso der zahlende Träger) unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes zu informieren.

(3) Einhaltung vereinbarter Termine

FA, Fahrlehrer und TN haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der FA. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

(4) Wartezeiten bei Verspätung

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der TN nicht länger zu warten. Hat der TN den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3 Absatz 2). Die Ausfallentschädigung für die vom TN nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle 100% des Fahrstundenentgelts. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

(5) Ausschluss vom Unterricht

Der TN ist vom Unterricht auszuschließen:

a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Der TN hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung 100% des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

(6) Die Verwendung eigener EDV-Software des TN auf den von der FA zur Verfügung gestellten EDV-Anlagen ist in keinem Falle zulässig, also untersagt Schulungsmaterialien - z.B. Fahrzeuge, Modelle, Medien, EDV - sind vom TN sorgfältig zu behandeln und ausschließlich veranstaltungsbezogen zu verwenden. Der TN ist nicht berechtigt Schulungsmaterial, EDV- Programme oder Teile hieraus ohne Genehmigung der FA zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.

(7) Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

(8) Besondere Pflichten des TNs bei der Kraftradausbildung

Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen TN und Fahrlehrer verloren, so muss der TN unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die FA zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

(9) Abschluss der Ausbildung

Die Erfüllung ggf. zulassungsrechtlicher Voraussetzungen sowie einer evtl. Antragsstellung zur Prüfungszulassung liegt in der alleinigen Verantwortung des TN. Mit Einverständnis der FA kann dies von ihr übernommen werden. Die FA darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der TN die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO). Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des TNs; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der TN nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

4. Rücktritt und Kündigung

(1) Bei einer Kündigung des Vertrages verbleibt der FA der Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen, insbesondere für Fahrstunden und erfolgte Vorstellung zur Prüfung.

(2) Kündigt die FA aus wichtigem Grund oder der TN, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der FA oder sonstigen wichtigen Grund veranlasst zu sein, steht der FA folgendes zu:

20 % des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu vier Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.

50 % des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu zwei Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.

80 % des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu eine Woche vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.

100 % des Grundbetrages sowie 30 % des Entgeltes für die Anzahl der vereinbarten Fahrstunden, wenn die Kündigung weniger als eine Woche vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.

Diese Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen des Ausbildungsvertrages Theorie- und Fahrstunden fest gebucht sind, der Fahrlehrer somit über einen festen Zeitraum keine anderweitigen Fahrstunden angenommen und die Zeiten für den jeweiligen TN freigehalten hat. Außerdem ist die Anzahl der Theorieteilnehmer festgelegt und eine Höchstgrenze der TN bestimmt, so dass möglicherweise bereits Absagen an Dritte erfolgten. Regelmäßig ist es nicht möglich, kurzfristig diese Ausfälle „aufzufüllen“. Dem TN aber steht der Nachweis frei, dass der FA kein oder ein geringer Schaden entstanden ist; insbesondere steht dem TN der Nachweis frei, dass der für ihn eingeplante Fahrlehrer die in Folge der Kündigung ausgefallenen Fahrstunden anderweitig entgeltlich erbringen konnte. Gelingt dem TN der dahingehende Nachweis, reduziert sich der oben genannte Betrag entsprechend, ggfs. bis auf „Null“.

(3) Sofern die Teilnahme durch öffentliche Kostenträger (Agentur für Arbeit, Versicherungsanstalten) gefördert wird, gelten abweichend von der vorstehenden Regelung, die Bedingungen des Kostenträgers.

(4) Im Falle nachhaltiger Störung des Seminarablaufs, ist die FA berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos und unter Beibehaltung des Anspruchs auf die Teilnahmegebühr zu kündigen. Dieser Anspruch besteht ebenso, wenn es dem Referenten oder anderen TN aufgrund des störenden TN nicht zuzumuten ist, weiter am Seminar teilzunehmen. In diesem Fall entstehen die vollen Ausbildungskosten.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten ergeben sich aus dem Vertrag. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Nebenkosten von Behörden und weitere Kosten, wie z. B. Übernachtungs- und Fahrkosten, sind im Seminarpreis nicht enthalten und vom TN zusätzlich selbst zu tragen.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zu Minderung des vereinbarten Preises. Gleiches gilt, wenn der TN aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht teilnimmt.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die FA berechtigt, dem TN die weitere Teilnahme am Lehrgang zu untersagen.

6. Gewährleistung und Haftung

Die FA haftet für Schäden der TN nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die FA oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die FA nur unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die FA haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf €  25.000,- je Schadensfall. Die FA übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl, an den von den TN in die Seminarräume eingebrachten Gegenstände (z. B. Unterlagen, Bücher, Wertgegenstände). Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des TN werden gespeichert (§ 33 BDSG); er kann über Art und Umfang jederzeit Auskunft nach Maßgabe des § 34 BDSG verlangen. Der TN erklärt sich mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten mit dem Vertragsschluss einverstanden. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der FA ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet.

Ihre Daten

Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung anmelden, sind für jeden Vertragsabschluss folgende Daten erforderlich, um den Vertrag durchführen zu können: Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geschäftsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat), abweichende Rechnungsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat), Telefonnummer; physische und psychische Besonderheiten.

Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Die genannten Daten werden zur Abwicklung der jeweiligen Dienstleistung verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DSGVO, denn die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Kunden Person erfolgen.

Teilnehmerverzeichnisse

Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen und dem nicht zuvor widersprochen haben, erfassen wir Ihren Namen (und ggf. Firmennamen und -Ort) in einem Teilnehmerverzeichnis, das wir dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung zur Verfügung stellen (z.B. auf Teilnehmerlisten im Seminarordner).

Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter www.fischer-academy.de/datenschutz

8. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der FA aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der FA anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die FA sind nicht abtretbar.

(3) Ist der TN Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Gera als vereinbart (§ 38 Abs. 1 ZPO). Hat der TN, der kein Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Sitz der FA (Gera) der Gerichtsstand für den ersten Rechtszug (§ 38 Abs. 2 Satz 1 ZPO); das Gleiche gilt, wenn der TN, der kein Kaufmann ist, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist (§ 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).

(4) Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen der Form. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An Stelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

10. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@fischer-academy.de.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Vertragserklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fischer Academy GmbH, Heinrichstr. 86, 07545 Gera.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

 

An

Fischer Academy GmbH, Heinrichstr. 86, 07545 Gera.

Telefax: 0365 34173

E-Mail: info@fischer-academy.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -