Die theoretische Prüfung ist bei Lese- Rechtschreibschwäche in deutscher Sprache abzulegen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes zu erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Gesetzesverstößen ggf. keine Prüfung stattfinden kann. Zu den Gesetzesverstößen (auch mit dem Fahrrad) zählen unter anderen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Alkoholfahrten etc.
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