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Führerscheincheck

Finde heraus, wie lange Dein Führerschein gültig ist

Führerscheinumtausch

Fakten

Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. In Deutschland müssen deshalb rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Bundesrat hat dazu einen Stufenplan beschlossen, der einen schrittweisen Umtausch vorsieht.

Wann wird mein Führerschein ungültig?

Den Anfang machen die Besitzer der rund 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die einzelnen Zeiträume für den Umtausch hängen vom Geburtsjahr des Fahrers ab. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit werden.


Führerschein-Umtausch-Checker

Ausstellungsjahr

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Geburtsdatum

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Wissenswertes zum Umtausch

Was wird für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins benötigt?

Du benötigst Deinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und Deinen aktuellen Führerschein. Wurde jedoch der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der zuständigen Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgehändigt, benötigst Du eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der Behörde, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, beantragen. Das Dokument wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten belaufen sich auf ca. 30,00 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Die zuständige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch des Dokuments zuständig. Zu beachten ist auch, dass die PKW- und Motorradklassen weiterhin unbefristet gelten. Lediglich der Führerschein und dessen Gültigkeit wird auf 15 Jahre befristet.


Fristen zum Führerscheinumtausch

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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