Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. In Deutschland müssen deshalb rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Bundesrat hat dazu einen Stufenplan beschlossen, der einen schrittweisen Umtausch vorsieht.
Den Anfang machen die Besitzer der rund 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die einzelnen Zeiträume für den Umtausch hängen vom Geburtsjahr des Fahrers ab. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit werden.
Gib zunächst das Ausstellungsjahr Deines Führerscheins an:
Bitte wähle Dein Geburtsjahr aus:
Du benötigst Deinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und Deinen aktuellen Führerschein. Wurde jedoch der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der zuständigen Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgehändigt, benötigst Du eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der Behörde, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, beantragen. Das Dokument wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 30,00 Euro.
Die zuständige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch des Dokuments zuständig. Zu beachten ist auch, dass die PKW- und Motorradklassen weiterhin unbefristet gelten. Lediglich der Führerschein und dessen Gültigkeit wird auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.